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Der Brief liegt im Briefkasten, der Inhalt ist kurz und eindeutig: Der Vermieter erteilt Hausverbot — sofort und ohne weitere Erklärung. Für viele Mieter ist das ein Schockmoment, der sofort die Frage aufwirft: Darf er das überhaupt? Die Antwort des Gesetzes ist klar, aber differenziert: Ein Vermieter kann einem Mieter kein wirksames Hausverbot für die von ihm gemietete Wohnung erteilen.

Die Abmahnung liegt auf dem Küchentisch, der Vermieter droht mit fristloser Kündigung — wegen Verstoßes gegen die Hausordnung. Doch so einfach ist das rechtlich nicht: Nicht jede Hausordnung ist überhaupt verbindlich, und selbst bei einem echten Pflichtverstoß gelten strenge gesetzliche Voraussetzungen, bevor ein Mietverhältnis fristlos beendet werden darf.
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